AGB + Versicherungen - Mecki-Floss

Floßurlaub
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AGB/Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung können Sie hier abschließen (Einfach den Link anklicken.)
AGB
  • ·      Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter über das Hausfloß abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen                 Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
  • ·       Für die Genauigkeit der an Bord befindlichen Navigationsmittel einschließlich Karten wird keine Gewähr übernommen.
  • ·       Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  • ·       Die Buchung kann telefonisch, per Fax oder per Mail erfolgen und wird vom Vermieter entsprechend bestätigt.
  • ·       Die Reiseunterlagen werden dem Mieter kurzfristig zugesandt.
  • ·       Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Antragsformulare legen wir bei.
  • ·       Die Anzahlung beträgt 50 % des Mietpreises und ist 8 Tage nach Vertragsabschluss zu überweisen.
  • ·       Die Zahlung der Restsumme erfolgt 4 Wochen vor Reiseantritt.
  • ·       Der Mieter kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
  •        Stornierungen sind in Schriftform, gern per Mail, vorzunehmen.
  •         Der Vermieter ist in jedem Fall des Rücktritts berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,- € zuzüglich Stornierungskosten zu erhebe                                                                                                                 
  • ·         20 % des Reisepreises bis 60 Tage vor Mietantritt.
  • ·         50% des Mietpreises bei Eintreffen des Rücktrittsschreibens bis 31 Tage vor Mietantritt.
  • ·        100% des Mietpreises bei Eintreffen des Rücktrittschreibens ab 7 Tage vor Mietantritt.
  • ·        Umbuchungen auf einen anderen Termin sind nur bis 60 Tage vor Mietantritt möglich. Umbuchungsgebühr 35 €.
  • ·        Bei Umbuchungen auf eine günstigere Saison erfolgt keine Preiserstattung.
  • ·        Die Mietzeit beginnt und endet mit der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Flöße und Zubehör vor           Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.
  • ·         Bei Übernahme sind alle notwendigen Formalitäten zu erledigen und die Inventarliste zu prüfen und zu unterzeichnen.
  •          Bei verspäteter Rückgabe am Abreisetag wird jede angefangene Stunde als Verspätung gezählt und zusätzlich mit 30 €/h Nachzahlung berechnet.                                                                    
  • ·         Bei der Benutzung des Hausfloßes sind die ausgewiesenen Personenzahlen einzuhalten.
  • ·         Das Gesamtkörpergewicht von zusammen 400 kg darf nicht überschritten werden.
  • ·         Zugelassenes Gepäck für das Hausfloß pro Person bis 25 kg.
  • ·         Hunde sind nach Absprache erlaubt. Zusatzgebühr 30 € pauschal.
  • ·         Der Mieter erhält eine Einweisung in die Handhabung des Mietobjektes.
  • ·         Der Bootsführer muss volljährig sein.
  • ·      Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer seiner Ansicht nach die Verantwortung für Floß und Crew nicht übernehmen kann. In diesem Fall sind 100% des                          Mietpreises geschuldet.
  • ·          Kaution in Höhe von 250 € ist vor Übernahme zu hinterlegen. Die Kaution dient der Abdeckung von Schäden am Inventar, an Zubehör und Schäden, die durch Verschulden des Mieters am Floß entstehen oder die            der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat.
  • ·         Bei der Rückgabe in einem einwandfreien Zustand des Hausfloßes  wird die Kaution zurück erstattet.
  • ·          Wenn der Mieter oder seine Crew Schäden aus grober Fahrlässigkeit verursachen, ist der Vermieter berechtigt, diese in voller Höhe geltend zu machen.
  • ·          Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren haben während der Fahrt Rettungswesten zu tragen.
  • ·          Die Nutzung des Floßes und seiner Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Floß darf nicht in alkoholisiertem Zustand, nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter gefahren            werden.
  • ·          Bei Heraufziehen von Sturm und Gewitter ist unverzüglich eine geschützte Bucht oder ein Hafen anzulaufen und das Floß seefest zu machen.  Ab Windstärke 4 und bei unsichtigen Wetter (unter 300 Meter Sicht)               sowie Nachtfahrten ab Dämmerung sind Fahrten verboten.·          
  • ·          Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
  • ·         Das Benutzen von Bassrollen und Verstärkern ist nicht erlaubt. Es ist Rücksicht auf Flora und Fauna und andere erholungssuchende Wassersportler zu nehmen. Müll ist sortiert an Land und nur in den dafür                       vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen.
  • ·          Es ist dem Mieter untersagt, das Floß zu verleihen, weiter zu vermieten, Wettfahrten zu veranstalten. Andere Wassersportfahrzeuge dürfen nur im Not-/Havariefall abgeschleppt werden.
  • ·          Grillen ist grundsätzlich nur an Land (Badestellen, Wasserrastplätze) erlaubt .(Einschränkung bei Waldbrandstufe). Grillen auf dem Floß ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet.
  • ·          Die Zweckentfremdung der Rettungsmittel und der Ausstattung der Flöße ist nicht gestattet.
  • ·          Fahrteinschränkungen durch Hoch- oder Niedrigwasser, Bauarbeiten, Schleusenreparaturen usw. berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt. Kann der Vermieter das Hausfloß durch unvorhersehbare Ereignisse                oder höhere Gewalt nicht zur Verfügung stellen, wird er bemüht sein, ein anderes Floß mit derselben Ausstattung, zur Verfügung zu stellen.
  • ·          Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung für das Hausfloß enthalten. Wenn die vorgeschriebene Personenanzahl und damit die zugelassene Kilobelastung überschritten wird, übernimmt der Vermieter keine                   Haftung für daraus folgende Schäden und Unfälle. Beschädigungen am Hausfloß , dem Motor oder der Ausstattung, welche vom Mieter oder Mitreisende verursacht werden, sind nicht versichert.
  • ·         Im Falle von Unfällen oder Havarien hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung           des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder ein Haftung gegenüber Dritten anerkennen, noch das Hausfloß reparieren oder sonstige Kosten veranlassen, sofern nicht Gefahr           im Verzug ist. Ein Unfall oder eine Havarie berechtigt den Mieter nicht zu einer Minderung des Mietpreises, es sei denn, diese wurde grobfahrlässig oder schuldhaft von dem Vermieter           verursacht. Es besteht weder eine Unfallversicherung, noch eine Versicherung für Schäden oder Verlust von mitgeführten Gepäck oder Gegenständen, die zur Ausstattung des                        Hausfloßes gehören (Zusatzausrüstungen, Sicherheitsausrüstungen usw.). Der Mieter benutzt das Hausfloß auf eigene Gefahr. Liegt das Floß bei unverschuldeten Pannen länger              als 24 h fest  (maßgebend ist die Zeit der Benachrichtigung an den Vermieter), erstattet der Vermieter dem Mieter den über die 24 h hinausgehenden Mietkostenanteil zurück. Wird die           Hausfloßfahrt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag schriftlich kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter nur den Anteil des Mietpreises der bereits erbracht                        worden ist.  Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
  • ·          Bei schuldhaft vom Mieter verursachten Schäden besteht kein Anspruch auf Entschädigung für nicht erbrachte Leistungen.
  • ·          Das Hausfloß ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Hausfloßes, dem Vermieter fehlendes oder defektes Material zu melden. Wird das Hausfloß nicht pünktlich zurück                  gegeben, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Wird ein Schaden oder Verlust vom Mieter bei Rückgabe verschwiegen, so kann er zum Ersatz verpflichtet                        werden,  wenn der Schaden oder Verlust vom Vermieter nicht sofort bei der Übergabe bemerkt wird.
  • ·          Der Mieter erhält alle für das Hausfloß notwendigen Papiere. Für die Richtigkeit sonstiger Unterlagen (z.B. Gewässerkarten) wird keine Gewähr seitens des Vermieters übernommen. Von der Gewährleistung der                 Funktion ausgeschlossen sind zusätzliche Sicherheitsausrüstungen.
  • ·          Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise                                 rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck              der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.
  • ·          Datenschutzbestimmung: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe                      dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.
                                                                                                
                                                              
Stand 2020-04-28

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